Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Warenkäufe
der Firma Fasser GmbH Zugspitz Bike Unterdorf 14/3 A-6631 Lermoos
1. Kaufpreis; Eigentumsvorbehalt bei Kaufpreisfinanzierung
1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen.
2. Mängel, Garantien
2.1 Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln, die dem Kunden bei Vertragsabschluss oder bei Entgegennahme/Abnahme bekannt waren, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat sich seine Rechte ausdrücklich vorbehalten.
3. Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz
3.1 Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung durch uns Sie daher regelmäßig vertrauen dürfen). Unsere Haftung und die unserer Erfüllungsgehilfen ist in diesem Fall auf Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und Aufwendungen beschränkt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR WERKSTATTLEISTUNGEN
Fasser GmbH
Zugspitz Bike Lermoos, Unterdorf 14/3, A-6631 Lermoos
1. Anwendungsbereich
Unsere Werkstattbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reparatur-, Wartungs- und sonstige Werkstattleistungen mit unseren Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag kommt durch Auftragserteilung durch den Kunden und Annahme des Auftrags durch uns zustande.
2.2 Wir behalten uns im Einzelfall vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
3. Preise
3.1 Unsere Leistungen berechnen wir nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste.
3.2 Bei absehbaren größeren Reparaturleistungen oder auf Kundenwunsch erstellen wir einen Kostenvoranschlag. Diesen erstellen wir bestmöglich, übernehmen aber keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Ergibt sich bei der Durchführung des Auftrags, dass weitere Arbeiten bzw. Ersatzteile erforderlich werden, sind diese zusätzlichen Kostenpositionen ebenfalls zu vergüten. Wir werden bei einer erkennbar werdenden Überschreitung der Gesamtsumme des Kostenvoranschlags unverzüglich darauf hinweisen. In diesem Fall steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Bereits von uns erbrachte Leistungen sind allerdings zu bezahlen.
4. Fertigstellungstermin
4.1 Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn wir dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart haben. Auch im Falle eines verbindlichen Fertigstellungstermins sind wir nicht für Verzögerungen verantwortlich, die sich aus einer Änderung oder Erweiterung des Arbeitsumfangs ergeben und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Wir nennen in diesem Fall unserem Kunden einen neuen Fertigstellungstermin.
4.3 Wird auf Wunsch des Kunden eine Auslieferung des Fahrrads oder des sonstigen Auftragsgegenstands nach Fertigstellung an den Kunden vereinbart, erfolgt diese kostenpflichtig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Kosten für die Anlieferung werden individuell auf Kundenanfrage ermittelt und vereinbart. Wir sind nicht verpflichtet, dem Kunden eine Auslieferung anzubieten
5. Zahlung
5.1 Unsere Rechnungsbeträge sind unmittelbar bei Abholung des Fahrrads bzw. bei Auslieferung ohne Abzug in bar fällig. Sofern der Kunde trotz der Fertigstellungsanzeige durch uns das Fahrrad oder den sonstigen Auftragsgegenstand nicht binnen der in Ziffer 4.2 genannten Frist abholt, übersenden wir dem Kunden eine Rechnung. Diese ist unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3 Soweit von uns eingebaute Zubehörteile oder Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstands geworden sind, behalten wir uns das Eigentum daran bis zur vollständigen, unanfechtbaren Bezahlung der Rechnung vor. Ausbauteile, die von uns gegen Austauschteile ersetzt wurden, werden unser Eigentum.
6. Mängel, Schadensersatz
6.1 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln an den von uns erbrachten Werkleistungen verjähren in einem Jahr ab Abholung/Anlieferung des Fahrrads oder des sonstigen Auftragsgegenstands. Dies gilt nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben. Außerdem gilt diese Verkürzung nicht, soweit hinsichtlich des Mangels die gesetzlichen Regelungen über die Mängelgewährleistung bei Kaufverträgen Anwendung finden.
6.3 Die vorstehenden Regelungen gelten grundsätzlich nicht für Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln. Für diese gelten vielmehr die Regelungen gemäß Ziffer 7.
7. Haftung
7.1 Wir haften grundsätzlich nicht für Schäden oder Aufwendungen, die aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit (auch unserer Erfüllungsgehilfen) verursacht wurden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung durch uns der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf.
© Fasser GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
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Fasser GmbH | Zugspitz Bike | Unterdorf 14/3 | A-6631 Lermoos / Tirol / Zugspitze
+43 5673 20990 | info@zugspitz-bike.at | www.zugspitz-bike.at
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